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letzte Aktualisierung am 20.05.2013

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Fotomontage: Ortslage Oberwetz mit Köhlerberg

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Hier kann jeder eine Petition an den hessischen Landtag mitzeichnen!

Petition gegen Errichtung von Windkraftanlagen in schützenswerter Natur

 

 

Geplante Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Köhlerberg

 zwischen Oberwetz, Oberkleen und Griedelbach

 

Die Gemeinden Waldsolms Hüttenberg, Langgöns und Schöffengrund beabsichtigen die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) auf dem Köhlerberg.

Von Bürgerbeteiligung, regionaler Wertschöpfung,  ortsnaher Stromerzeugung, Unabhängigkeit der Gemeinden von Stromanbietern, Umsetzung der Energiewende ist dabei die Rede.

Die davon betroffenen Bürger jedoch erfahren dies bedauerlicherweise meist erst aus der Zeitung. Die gravierenden Belastungen für die Anwohner und die Natur werden scheinbar bewusst verschwiegen, passen nicht ins Konzept oder scheinen den politisch Verantwortlichen schlicht egal.

Mittels Bürgerbeteiligung wird den Bürgern eine hohe Rendite versprochen, wenn sie sich finanziell an den Windkraftanlagen beteiligen. Die Berechnung ist zwar zunächst vielversprechend, wird aber entscheidend geschmälert durch Wartungs- und Reparaturarbeiten, Abschaltzeiten zum Schutz der Rotmilane und Fledermäuse, sowie während des Vogelzuges.

 

Vorteile von Strom aus erneuerbarer Energien

Klimaschutz

Die Art der Wärmegewinnung spielt beim Klimaschutz eine tragende Rolle. In Deutschland gehen 40 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen allein auf das Konto der Wärmeversorgung unserer Gebäude. Die erneuerbaren Energien bieten hier ein großes Einsparpotenzial. Wenn wir einen Teil unserer Heizenergie von fossilen Brennstoffen auf Solarwärme, Biomasse, Erd- und Umweltwärme umstellen, können wir den CO2-Ausstoß spürbar senken. Das ist gut für unser Klima. Und für die Zukunft der Menschen auf der ganzen Erde.

Kosteneinsparung

Schön zu wissen: Die erneuerbaren Energien stehen uns zum Teil gratis zur Verfügung. Solarenergie sowie Erd- und Umweltwärme muss man nicht kaufen. Und weil Biomasse bevorzugt aus Holz- oder Pflanzenresten stammt, ist auch sie vergleichsweise günstig. Natürlich kosten die Anlagen zu ihrer Nutzung Geld, aber dafür fallen beim Betrieb nur wenig Kosten an. Der Einstieg in die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien lohnt sich also. Dem Geld, das man am Anfang investiert, stehen geringere Heizkosten gegenüber. Sie können die Anschaffungs- und Wartungskosten über die Jahre aufwiegen. Wenn man die vielfältigen Förderangebote der Bundesregierung nutzt, sieht die Rechnung noch besser aus.

Unabhängigkeit

Erneuerbare Energien findet man direkt vor der Haustür. Solarenergie, Erd- und Umweltwärme lassen sich auch in unseren Breiten effizient nutzen, Biomasse stammt größtenteils aus heimischem Anbau. Unsere Energieversorgung wird damit ein Stück unabhängiger von Energieimporten aus unstabilen Regionen. Und weniger anfällig für Preisspekulationen, wie wir sie jüngst bei Erdöl und Erdgas erlebt haben. Wärme aus erneuerbaren Energien gibt uns damit mehr Planungssicherheit für die Zukunft.

Standortsicherung

Die Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind moderne Technik, die zum Großteil in Deutschland hergestellt wird. Sie eignet sich für vielfältige Anwendungsgebiete, und das weltweit wachsende Bewusstsein für die Klimaproblematik eröffnet beinah täglich neue Exportchancen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland, fördert Innovationen und führt zum Entstehen zukunftssicherer Arbeitsplätze. Außerdem stammen erneuerbare Energien vornehmlich aus Energiequellen, die nicht importiert werden müssen. Die Reduzierung der Energieimporte gibt auch der Wirtschaft mehr Planungssicherheit. Ihre Energieversorgung wird unabhängiger von Wechselkursrisiken und politischen Schwankungen.

Quelle: Vorteile erneuerbare Energien: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

 

 

Nachteile von Strom aus erneuerbaren Energien im Bereich Sonne und Wind:

Wetterabhängigkeit

Photovoltaik- und Windenergieanlagen produzieren nur bei Sonnenschein und Wind Strom. An trüben, windstillen Tagen ist die Stromerzeugung relativ gering.

Keine beständige Stromproduktion

Da Wind und Sonne nicht planbar ist, kann eine beständige Stromproduktion aus Wind und Sonne momentan nicht gewährleistet werden.

Parallele zusätzliche Produktion herkömmlicher Atom und Kohlekraftwerke

Um eine beständige Versorgung zu gewährleisten, können herkömmliche Kraftwerke nicht abgeschaltet werden, sondern müssen zusätzlich immer parallel Strom produzieren. Auf Stromspitzen aus WKA bei günstiger Wetterlage kann so nicht schnell reagiert werden, da unter anderem die Reaktoren eines Atommeilers nur langsam hoch und wieder runter gefahren werden können.

Mitfinanzierung des Stromverkaufs an Nachbarländer durch den deutschen Endverbraucher

Günstige Wetterverhältnisse bedingen somit einen Stromüberschuss, für den der Stromkunde teuer bezahlen muss. Über Fernstromtrassen wird dieser Überschuss ins Ausland transferiert, jedoch wird der Strom dort günstiger verkauft und den dortigen  Stromabnehmern teilweise zusätzlich hohe Rabattierungen oder Prämien eingeräumt, damit diese den überschüssig produzierten deutschen Strom abnehmen. Die Subventionierung von überschüssigem Strom, wird von den Stromkonzernen und Bundesregierung als EEG Umlage auf den Endverbraucher umgelegt.

Keine örtliche Abnahme von Strom aus WKA mit Leistungen im Megawattbereich

Da aktuelle WKA im 3 Megawattbereich liegen, kann der produzierte Strom bisher nur in das Fernnetz eingespeist werden, da die örtlichen Stromnetze nicht für diese hohen Stärken ausgelegt sind. Unabhängigkeit von großen Stromanbietern kann nur dann funktionieren, wenn der vor Ort erzeugte Strom auch in den Gemeinden verbraucht werden würde. Da dies zum jetzigen Zeitpunkt technisch nicht möglich ist, wird der sogenannte Ökostrom in das Fernstromnetz  eingespeist und an den nationalen Strombörsen verkauft.

 

Windkraft im Wald ist eine ökologische Katastrophe

Pro WKA müssen für die Bauarbeiten ca. 10.000 m² Wald gerodet werden. Für Zufahrtswege werden große Schneisen geschlagen, Baufahrzeuge richten erhebliche Schäden an und das Ökosystem Wald wird nachhaltig zerstört. Seitens der Befürworter wird oft argumentiert, dass nach Abschluss der Bauarbeiten der Wald wieder aufgeforstet wird.

Weit weniger bekannt scheint, dass dauerhaft eine Freifläche von bis zu 4000 m² pro WKA für Wartungs- und Reparaturmaßnahmen zur Verfügung stehen muss.

 

Somit verringern sich ökologische Funktionen des Waldes als :
 

Wasserspeicher

Gravierende Folgen für das Trinkwasser, die Quellen und Bäche.

Der Köhlerberg ist sowohl Quellgebiet als auch Trinkwasserschutzgebiet.

 

Lebensraum für 20 Tierarten

Auf der roten Liste der bedrohten Arten und nach den Fauna-Flora-Habitat (FFH) und Vogelschutzrichtlinien schützenswert.

Mehrere Rotmilane und Fledermäuse auf dem Köhlerberg sind durch die Rotoren kollisionsgefährdet.

 

Schutz vor Bodenerosionen durch Abholzung

Besonders bei den steilen Hänge des Köhlerberges kann dies unkalkulierbare Folgen haben.

 

Naherholungsgebiet:

Da zur Errichtung der Windkraftanlagen unter anderem der Grenzweg zwischen Waldsolms und Schöffengrund genutzt werden soll, der als beliebte Wanderroute und Langlaufloipe des Naturparks Hochtaunus ausgewiesen ist.

 

Moderne 3 Megawattanlagen, die gezielt in Waldgebieten eingesetzt werden,

haben eine Nabenhöhe

 

von 135 Metern

 

+ 67 Meter Rotordurchmesser

 

 = 202 Meter Gesamthöhe.

 

Maintower_Frankfurt

Foto:Thomas Wolf

Zum Vergleich:

Der Frankfurter MAIN TOWER hat eine

 Höhe von 200 Metern (mit Mast 240m)

Windkraft in der Nähe von Ortschaften belastet die Einwohner

Windräder dieser Größe erzeugen bei Volllast eine gravierende Geräuschbelastung, welche durch das permanente An- und Abschwellen im Sekundentakt von Betroffenen als quälend bezeichnet wird.

 

Infraschall:

Infraschall entsteht, wenn das Rotorblatt am Anlagenmast vorbeischlägt. Er ist nicht hörbar, aber mitunter deutlich spürbar. Wissenschaftlich nachgewiesen sind inzwischen gravierende gesundheitliche Schäden durch Infraschall.

Infraschall ist in 3 km Entfernung zu den Anlagen immer noch deutlich nachweisbar.

 

Gesundheitliche Beeinträchtigungen:

Symptome die nach der Inbetriebnahme von Windkraftanlagen häufig auftreten sind unter anderem Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche, Tinnitus (Ohrensausen).

 

Abstand zum Wohngebiet

Zwischen Oberwetz und dem Vorranggebiet für Windenergie beträgt die Entfernung nur ca. 1,2 km.

 

Schattenschlag:

Schattenschlag tritt bei tiefstehender Sonne auf  und führt ebenso zur Minderung der Wohnqualität  wie Lichtreflexion und  nächtliche Positionslicht Befeuerung der WKA. Die Anwohner im nordöstlichen Ortsbereich von Oberwetz werden dadurch besonders stark betroffen.

 

Bedrängende Wirkung

Als unerträglich wird auch die bedrängende Wirkung dieser 202 Meter hohen Anlagen empfunden, die durch permanente Rotorbewegung noch verstärkt wird. Durch die meist südliche Ausrichtung der Häuser in Oberwetz sind davon fast alle Einwohner betroffen.

 

Änderung der Abschreibungsregeln bei Windkraftwerken ab dem 01.01.2011

Die Abschreibungsregeln haben sich geändert.

Befürworter argumentieren gerne, dass durch den Bau von WEA die Einnahmen der Gemeinde durch Gewerbesteuer steigen.

Wenn nun nicht mehr in den ersten Jahren max. 25%, bzw. max. das 2,5 fache der linearen Abschreibung (AfA), abgeschrieben werden darf, muss im Vorfeld sehr genau gerechnet werden, wie hoch die späteren tatsächlichen Einnahmen wirklich sind.

Hierbei darf es keine “Schönfärberei bei möglicher maximaler Auslastung” geben.

So hat das Bundesfinanzgericht am 14.04.2011 entschieden, dass die zu einem sogenannten “Windpark" gehörenden Wirtschaftsgüter als zusammen gehörig betrachtet werden müssen.

Galt bis dahin folgende Berechnung:

 

Art

Nutzungsdauer

Zuwegung

unbeweglich

19 Jahre

Windparkverkabelung

unbeweglich

25 Jahre

WKA mit Fundament

beweglich

16 Jahre

Kompakttrafostation

beweglich

16 Jahre

Umspannwerk (Übergabestation)

beweglich

19 Jahre

 

 

 

 

So gilt seit dem 14.04.2001:

Nutzungsdauer für alle Wirtschaftsgüter die zu einem sogenannten “Windpark" gehören: maximal 16 Jahre.

Dies kompensiert einen Teil, des geringen jährlichen linearen AfA-Satzes von 6,5% (bei 16 Jahre Nutzungsdauer), welcher nun auch für die Zuwegung und Windparkverkabelung gilt.

Hinzu kommen noch mögliche GmbH´s und  & Co KG´s (Energiegenossenschaften und ähnliches), die alle Ihren Teil an der Errichtung und dem Betrieb der Windkraftwerke abbekommen möchten, so dass nach Abzug aller  Aufwendungen unter dem Strich nicht mehr viel für die Ermittlung der Gewerbesteuer bleibt.

Links zu dem Thema: Bundesfinanzhof

 

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